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Aktualisierung

Für Gewerbebetriebe, Einzelunternehmer und Gesellschaften jedweder Art ist das Verfahren der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
( Schuldenbereinigungsverfahren ) oftmals die sinnvollere Alternative zur meist schnell empfohlenen Antragstellung auf die Eröffnung des Verbraucher-/ Regelinsolvenz Verfahrens, was immer Konsequenzen nach sich zieht.

Für Gewerbebetriebe, Einzelunternehmer und Gesellschaften jedweder Art, sollte bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen unter Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes ( GmbHG ) und der Insolvenzordnung ( InsO. ) auch zuerst geprüft werden, ob eine außergerichtliche Lösung
( Schuldenbereinigungsverfahren ) umgesetzt werden kann. Hier werden in der Regel Vergleiche, langfristige Ratenzahlungspläne bzw. eine Kombination aus beiden mit den Gläubigern abgeschlossen und zugleich notwendige Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen durchgeführt. Eine solche Lösung liegt sowohl im Interesse des Unternehmens ( Geschäftsführer und Gesellschafter ) als auch im Interesse der involvierten Gläubiger.

Dieser sowohl für die betroffenen Unternehmer als auch für die Gläubiger unerfreuliche Zustand kann in der Mehrzahl der Fälle durch eine professionelle Schuldnerberatung und Schuldenregulierung behoben werden. Dann, und nur dann wenn die Schulden zu hoch sind oder keinerlei Finanzmittel zur Schuldenbereinigung zur Verfügung stehen, sollte der Weg über ein Insolvenzverfahren gegangen werden.

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Unsere Tätigkeit ist keine Rechtsberatung nach Rechtsberatungsgesetz (RBerG) sowie nach §305Insolvenzordnung (InsO). Bei rechtlichen Fragen ist grundsätzlich ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Über die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten können wir Ihnen auch hier weiterhelfen.